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Heinz Krapohl

Amtl. anerkannter
Schießstandsachverständiger
nach §27a WaffG

Mein Leistungsangebot

Umfängliche Beratung

Bei Fragen zu Neubauten, Modernisierungen, Regelüberprüfung oder besondere Veranstaltungen zum Thema Schießanlagen berate ich Sie gerne. Hierzu ist es regelmäßig notwendig, dass ein Ortstermin vereinbart werden muss, bei dem wir ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.

Meine Beratung erfolgt insbesondere auf Grundlage der aktuell gültigen Schiessstandrichtlinie des BMI von 2012 sowie weiterer schießsicherheitstechnisch relevanten Nebenbestimmungen.

Bei vorhandenen sicherheitstechnischen Mängeln erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen finanziell und technisch realisierbare Lösungsansätze.

Erstabnahme

Sie haben einen größeren Umbau oder eine so genannte wesentliche Änderung vollzogen oder haben Ihre Schießstätte neu gebaut, so wird eine Erstabnahme notwendig.

Sollten Sie bereits gebaut haben, übernehme ich gerne die Erstabnahme, inklusive einer vollständigen Bestandsdokumentation im Rahmen eines Abnahmegutachtens.

Dies stellt die Grundlage zur Erteilung der Betriebsgenehmigung durch die zuständige Polizeibehörde dar.

Regelüberprüfungen

Je nach Nutzung Ihrer Schießanlage ist diese alle 4 bzw. alle 6 Jahre einer Regelüberprüfung zu unterziehen. Nach der letzten Novellierung des WaffG ist hierbei zwingen ein anerkannter Schießstandsachverständiger zu beteiligen.

Bei erteiltem Auftrag übernehme ich für Sie die Verbindung mit den Behörden, erstelle ein umfängliches, strukturiertes Gutachten und übermittle dieses auf Ihren Wunsch direkt an die Waffenbehörde.






Standortabnahme

Ihr Verein hat keine eigene Schießanlage und nutzt mobile Schließanlagen von gewerblichen Verleihern oder befreundeten Vereinen für Schützenfeste, Vogelschießen oder Veranstaltungen anderer Art.

Ich berate Sie gerne bezgl. des geplanten Aufstellortes und bewerte diesen im Rahmen der Erlaubniserteilung durch die Genehmigungsbehörden.

Planung

Sie möchten Ihre Schießstätte verändern oder neu bauen? Ich helfe Ihnen gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte.

Die frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen bei der Planung ist nach der Schiessstandrichtlinie grundsätzlich vorgesehen und hat sich insbesondere vor dem Hintergrund von Kostenersparnissen bewährt.

Die Erstellung von Planungsgutachten als Grundlage weiterer baulichen Detailplanungen ist hier Bestandteil meines Leistungsangebotes.




Stellungnahmen

Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zum Abschuss von Gatterwild und Weidetieren, zur Erteilung der Genehmigung bei der zuständigen Polizeibehörde

Informationen zu meiner Person

  • Unabhängiger, amtlich anerkannter Sachverständiger i. S. d. §27a WaffG für Ihren Schießstand (Beratung, Planung, Regelüberprüfung, Abnahme, Gutachten) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. 
  • Tätigkeit als Schießstandsachverständiger seit 2016 für jagdliche, sportliche und historische Schießanlagen. Tätigkeitsschwerpunkte sind Regelüberprüfungen und Abnahmen bei so genannten wesentlichen Änderungen, sowie Planungen und Beratung zu Modernisierungen oder Neubauvorhaben. 
  • Als langjähriges Mitglied der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Korschenbroich im BDHS, aktiver Jäger und Sportschütze sind mir die Belange und Wünsche der Schützen bestens vertraut. 
  • Leiter des waffentechischen Labors der Polizei NRW, im Hauptamt betreue ich die Trainings- und Schießanlagenanlage der Polizei NRW. 
  • Referent des Landesamtes für zentrale polizeiliche Dienste NRW, für schießssicherheitstechische und arbeisschutzrechtliche Fragen rund um Schießanlage und Schießtrainings. 
  • Beratung des Innenministeriums NRW zu rechtlichen Fragen rund um Planung, Bau und Betrieb von Schießanlagen, sowie Beratung zu schießsportlich relevanten Gesetzesvorhaben. 
  • Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit haben die zunehmend an Bedeutung erlangenden arbeitsschutzrechtlichen Vorgabe auch für den Schießsport immer mehr Bedeutung und finden bei meiner Tätigkeit entsprechend Berücksichtigung.

Referenzen

KONTAKT
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