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Erstabnahme

Sie haben einen größeren Umbau oder eine so genannte wesentliche Änderung vollzogen oder haben Ihre Schießstätte neu gebaut, so wird eine Erstabnahme notwendig.

Sollten Sie bereits gebaut haben, übernehme ich gerne die Erstabnahme, inklusive einer vollständigen Bestandsdokumentation im Rahmen eines Abnahmegutachtens. Dies stellt die Grundlage zur Erteilung der Betriebsgenehmigung durch die zuständige Polizeibehörde dar.

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